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Reflexionen zum Verwaltungsvermögen in der Erbschaftsteuer

in: FuS-Sonderausgabe 2023, S. 31-36.

 

Reflexionen zum Verwaltungsvermögen in der Erbschaftsteuer

Ein Beitrag zur Vereinfachung bei der Ermittlung des erbschaftsteuerlich nicht begünstigten Vermögens

Rainer Kirchdörfer hat sich intensiv mit den Überlegungen zur Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts (ErbStG) aus der Sicht von Familienunternehmen auseinandergesetzt. Im Zuge der Diskussion über die Reformierung des ErbStG aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.12.2014 wurde von ihm ein eigenes Reformmodell vorgeschlagen, dessen Dreh- und Angelpunkt eine neue Definition des Verwaltungsvermögens ist.

Der Vorschlag beinhaltet die Ermittlung des Verwaltungsvermögens im Rahmen einer Unternehmensgruppe auf Basis einer konsolidierten Betrachtung, z.B. unter Verwendung von Konzernabschlussdaten. Der Gesetzgeber hat für die Bestimmung des erbschaftsteuerlich nicht begünstigten Vermögens (Verwaltungsvermögen) in einer Unternehmensgruppe eine Verbundvermögenaufstellung im ErbStG verankert, für die die Konzernbilanz nach der von der Finanzverwaltung hierzu vertretenen Auffassung keine geeignete Grundlage bildet. […]

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