Anwendungserlass zur Erbschaftsteuerreform
Einschätzungen zu der Stellungnahme der Finanzverwaltung
Mit dem koordinierten Ländererlass vom 22. Juni 2017, veröffentlicht am 31. Juli 2017 im Bundessteuerblatt Teil I, Seite 902 ff., hat die Finanzverwaltung erstmals zu den Kernbereichen der Erbschaftsteuerreform in Gestalt eines Anwendungserlasses (im Folgenden: AEErbSt 2017) Stellung genommen. Diese Stellungnahme erfolgt knapp ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform zum 1. Juli 2016. Das Land Bayern hat den koordinierten Ländererlass nicht mitgetragen und wird auf eine verbindliche Anwendung der Regelungen in der eigenen Finanzverwaltung verzichten. Dies zeigt, dass einige von der Finanzverwaltung getroffenen Auslegungen in der Anwendungspraxis auch innerhalb der Finanzverwaltung umstritten sind. Die Diskussion um die Ausgestaltung der Erbschaftsteuerrichtlinien darf daher mit Spannung erwartet werden.
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