Der BFH stellt klar: Parkhäuser sind erbschaftsteuerlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen
Layer / Metz
Parkhäuser als erbschaftsteuerpflichtiges Verwaltungsvermögen
in: FuS 4/2024, S. 166-167.
Layer / Metz
in: FuS 4/2024, S. 166-167.
Der BFH stellt klar: Parkhäuser sind erbschaftsteuerlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen