Nachweis des Erbrechts gegenüber dem Kreditinstitut durch Eigenhändiges Testament
in: FuS 5/2016, S. 189-190.
Nach dem kommentierten Urteil des BGH kann der Erbe sein Erbrecht auch durch Vorlage eines eröffneten eigenhändigen Testaments belegen, wenn dieses die Erbfolge mit der im Rechtsverkehr erforderlichen Eindeutigkeit nachweist. […]
Beitrag "Nachweis des Erbrechts"