Keine europaweite Einbeziehung von Arbeitnehmern in die deutsche Unternehmensmitbestimmung
in: FuS 5/2017, S. 187-189.
EuGH, Urteil vom 18.7.2017, Rs. C-566/15 Erzberger/TUI
Artikel 45 AEUV [Freizügigkeit der Arbeitnehmer] steht einer Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts der Arbeitnehmer zum Aufsichtsrat mitbestimmter Unternehmen auf in deutschen Betrieben Beschäftigte nicht entgegen.
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