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Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 verabschiedet

in: FuS 6/2019, S. 188-192.

Was lange währt, wird endlich gut?

Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2019 die Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 verabschiedet. In diesem Beitrag werden einige wesentliche Eckpunkte der ErbStR 2019, soweit sie die Steuerbefreiung für Unternehmensvermögen gemäß §§ 13a ff. ErbStG betreffen, vorgestellt und aufgezeigt, in welchem Umfang die zur Entwurfsfassung der ErbStR 2019 vorgebrachten Kritikpunkte Berücksichtigung gefunden haben.