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Kögel
Berg

Die Unternehmensverfassung des Hauses Bosch als Grundmodell der Doppelstiftung

in: FuS 1/2011, S. 13-19.

Die Unternehmensverfassung des Hauses Bosch gilt als Grundmodell einer sogenannten „Doppelstiftung“. Dies ist insoweit bemerkenswert, als die gemeinnützige Robert Bosch Stiftung GmbH keine Stiftung bürgerlichen Rechts ist und auch zur Versorgung der Familie Bosch weder eine Familien- noch eine Unternehmensstiftung zum Einsatz kommt.

Die von den Testamentsvollstreckern von Robert Bosch in den 60-iger Jahren umgesetzte Unternehmensverfassung wurde Vorbild für viele unternehmensverbundene Stiftungen in den letzten 50 Jahren. Die von Robert Bosch gewünschte klare Trennung zwischen unternehmerischen und philanthropischen Interessen des Hauses Bosch hat nicht nur eine kontinuierliche Expansion der Bosch Gruppe ermöglicht, sondern auch die Etablierung der Robert Bosch Stiftung GmbH als eine der europaweit führenden gemeinnützigen Organisationen.

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