EU-Kommission billigt Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne – Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen keine rechtswidrige Beihilfe
Layer
Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen keine rechtswidrige Beihilfe
in: FuS 6/2018, S. 210.
Autoren des Büros Layer