Gibt es einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach schuldrechtliche Verpflichtungen auch dann, wenn sie vom Vertragswortlaut her unbefristet sind, nach 30 Jahren unwirksam werden?
in: FuS 6/2012, S. 240-242.
Autoren des Büros
in: FuS 6/2012, S. 240-242.
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