Im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen eröffnen sich zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten
Urteilsbesprechung BFH , Urteil vom 23.11.2022 – II R 37/19 – Das Vermächtnis an einem inländischen Grundstück unterliegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht.