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Kögel

Praxisrelevante Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes durch das Jahressteuergesetz 2020

in: FuS 3/2021, S. 88-91.

Beschränkungen des steuerbefreiten Zugewinnausgleichs und beim Schuldenabzug

Durch das Ende Dezember in Kraft getretene Jahressteuergesetz 2020 sind auch Änderungen im Erbschaftsteuergesetz erfolgt. Dieser Beitrag vermittelt einen Überblick über zwei für die Nachfolgeplanung und Testamentsgestaltung wesentliche Änderungen. Diese betreffen zum einen die Ermittlung der für den überlebenden Ehegatten steuerbefreiten Zugewinnausgleichsforderung (Ergänzung des § 5 Abs. 1 ErbStG durch einen Satz 6). Zum anderen werden in diesem Beitrag die Folgewirkungen des geänderten § 10 Abs. 6 ErbStG erläutert, der die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten in wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerbefreiten Vermögensgegenständen tangiert. dargestellt werden auch mögliche Handlungsempfehlungen aufgrund der gesetzlichen Änderungen, insbesondere betreffend die Gestaltung testamentarischer Regelungen.

Beitrag "ErbSt Jahressteuergesetz 2020"