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Kirchdörfer

Rechtliche Grundlagen und Einsatzmöglichkeiten von Stiftungen

in: FuS 2/2012, S. 62-73.

Es gibt nur wenige Institutionen, die das Gesellschaftsrecht zur Verfügung stellt und über die ein derart diffuses Verständnis herrscht, wie über Stiftungen. Fällt dieses Stichwort, so verbindet der eine damit gemeinnützige Einrichtungen mit wohlklingenden Namen, wie etwa dem der Robert Bosch Stiftung, die eigentlich gar keine Stiftung ist, sondern formal die Rechtsform einer GmbH hat. Der andere denkt an staatliche Stiftungen, z.B. an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, wiederum einem anderen fällt die Vorwerk Stiftung & Co. KG ein oder aber man stößt auf berühmte Familienstiftungen, wie die „Aldi-Stiftung(en)“ oder die Würth-Stiftung(en). Vielfach verbindet sich mit dem Begriff einer Stiftung aber auch Steuerflucht nach Liechtenstein oder man denkt an die österreichische Privatstiftung, welche von einigen Unternehmern, man denke nur an den Fall Flick, der als Beispiel für die (völlig legale) Verlagerung größerer Vermögen ins Ausland unter Nutzung von Stiftungen steht, genutzt wurde. Im Folgenden möchten wir versuchen, den Stiftungswirrwarr etwas aufzulösen und die einzelnen Arten der Stiftung sowie ihre Einsatzmöglichkeiten für die Praxis zu beschreiben.

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